Batterien & Akkus, KMU / Handwerk / Praxis / Kanzlei, Powerbanks & mobile Energie

EU-Batterieverordnung 2025: Todesstoß für kleine Batterie-Händler?

EUBatterieverordnung Shop von IT made in germany

Die neue EU-Batterieverordnung bedroht den freien Onlinehandel. Ab August 2025 drohen Kleinunternehmen massive bürokratische Lasten – und damit das Aus für den grenzüberschreitenden Handel mit Batterien.

📦 Was ändert sich ab August 2025?

Die EU hat mit der neuen Batterieverordnung (EU 2023/1542) weitreichende Änderungen für alle Händler beschlossen, die Batterien oder batteriehaltige Produkte verkaufen. Ab dem 18. August 2025 gilt:

Jeder Händler, der Batterien an Endkund:innen in anderen EU-Staaten verkauft – auch nur gelegentlich – muss in jedem einzelnen Zielland einen Bevollmächtigten benennen, der dort die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung übernimmt.

Egal ob Knopfzelle, Laptopakku oder Fernbedienung – wer auch nur einmal einen Versandauftrag ins EU-Ausland ausführt, muss in Zukunft pro Land einen eigenen Bevollmächtigten bestellen. Die damit verbundenen Kosten (mehrere hundert Euro pro Jahr und Land) sind für kleine Händler wie IT made in Germany wirtschaftlich nicht tragbar.

⚖️ Ein Bürokratiemonster auf dem Rücken kleiner Händler

Was die EU als „Kreislaufwirtschaft“ verkauft, ist für kleine und mittlere Onlinehändler ein bürokratischer Albtraum:

✓ Hohe Kosten für Bevollmächtigte
✓ Unklare Anforderungen in jedem Zielland
✓ Drohende Abmahnungen und Bußgelder
✓ Praktisches Versandverbot in andere EU-Länder

Große Konzerne mit Niederlassungen in ganz Europa haben damit kein Problem. Aber für kleine, nachhaltig wirtschaftende Betriebe ist diese Regelung ein faktisches Exportverbot – obwohl gerade sie oft besonders umweltbewusst agieren.

Was bedeutet die neue EU-Verordnung konkret für Händler?

Ab dem 18. August 2025 gelten strengere Vorgaben für den Versand von Produkten mit Batterien oder Akkus ins EU-Ausland. Wer keinen Bevollmächtigten pro Zielland benennt, darf nicht mehr liefern – und zahlt im schlimmsten Fall drauf.

Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten

In jedem EU-Land, in das Du Produkte mit Batterien oder Akkus verkaufst – unabhängig von Menge oder Häufigkeit.

🧾

Zusätzliche Bürokratie und Meldepflichten

Pro Land unterschiedliche Anforderungen zu Registrierung, Rücknahme und Berichterstattung.

💶

Hohe laufende Kosten

500 – 1.500 € pro Jahr und Land – bei 5 belieferten Ländern also bis zu 7.500 € jährlich.

Verkaufsverbot ohne Bevollmächtigten

Wer keinen Vertreter benennt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und Sperrungen auf Plattformen.

💥 Freier Warenverkehr? Nur für Amazon & Co.

Die EU gibt offiziell vor, den „freien Warenverkehr“ im Binnenmarkt zu fördern. In der Praxis schafft sie mit dieser Verordnung jedoch eine nichttarifäre Handelsbarriere, die ausschließlich die Kleinen trifft:

Wer keine internationalen Rechts- und Logistikabteilungen hat, wird gezwungen, den Handel außerhalb Deutschlands vollständig einzustellen.

Damit gerät das eigentliche Ziel – eine europäische Kreislaufwirtschaft – zur Farce. Denn die Kleinhändler geben auf, während Großkonzerne mit zentralisierten Strukturen die Marktanteile übernehmen. Das ist keine Nachhaltigkeit – das ist Marktverdrängung.

Frustrierter Onlinehändler im Büro mit EU-Akten und Batteriepaketen – Symbolbild zur neuen EU-Batterieverordnung 2025

Wenn wir diese Regeln schweigend hinnehmen, verschwindet der Mittelstand Stück für Stück vom europäischen Markt. Jetzt ist die Zeit, den Protestbrief zu senden – bevor uns das EU-System endgültig rausrationalisiert.

Meinung aus der Praxis

📝 Jetzt handeln: Offenen Protestbrief versenden!

Wenn Du selbst Händler bist – oder als Kunde eine faire Handelslandschaft unterstützen willst –, dann beteilige Dich jetzt am Protest.

Wir haben einen offenen Musterbrief verfasst, den Du direkt an deine Europaabgeordneten, das Wirtschaftsministerium oder Händlerverbände senden kannst:

Protest gegen unverhältnismäßige Bevollmächtigtenpflicht für Batteriehandel im EU-Ausland

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Sorge beobachte ich die Auswirkungen der neuen EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542), insbesondere die ab dem 18. August 2025 geltende Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten in jedem EU-Mitgliedsstaat, in den Batterien oder batteriehaltige Produkte per Fernabsatz geliefert werden.

Diese Regelung betrifft nicht nur Großunternehmen, sondern vor allem kleine Onlinehändler, die nur vereinzelt Bestellungen ins europäische Ausland ausführen – sei es eine Knopfzelle nach Österreich oder ein Akkupack nach Frankreich.

Für kleine und mittlere Unternehmen ist es weder wirtschaftlich noch organisatorisch leistbar, für jedes Zielland einen eigenen Bevollmächtigten mit umfassenden Pflichten zu benennen. Die damit verbundenen Kosten und bürokratischen Hürden führen zwangsläufig dazu, dass viele Händler den EU-weiten Handel einstellen müssen – trotz bestehender Zulassungen und Rücknahmesysteme im Herkunftsland.

Diese Praxis ist aus meiner Sicht:

  • unverhältnismäßig, da sie unabhängig von Unternehmensgröße oder Exportvolumen greift,

  • marktverzerrend, weil sie große Konzerne bevorzugt und kleine Anbieter verdrängt,

  • und wettbewerbswidrig, da sie faktisch den freien Warenverkehr im Binnenmarkt einschränkt.

Ich fordere Sie daher auf, sich auf nationaler wie europäischer Ebene für folgende Änderungen einzusetzen:

  1. Einführung einer Bagatellgrenze oder Ausnahmeregelung für Kleinsthändler mit geringen Exportmengen,

  2. Schaffung eines zentralen EU-Registers oder Bevollmächtigten-Pools, der allen Händlern zugänglich ist,

  3. Überprüfung der Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Prinzip des freien Warenverkehrs gemäß Art. 26 AEUV,

  4. eine zeitliche Verschiebung der Umsetzungspflicht, um praxisnahe Lösungen zu entwickeln.

Europa braucht eine Kreislaufwirtschaft – aber keine, die auf dem Rücken kleiner Unternehmen ausgetragen wird. Die derzeitige Regelung gefährdet Vielfalt, Innovation und den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt.

Bitte setzen Sie sich für eine gerechtere Ausgestaltung der Herstellerverantwortung ein, die auch kleine Händler nicht ausschließt.

Mit freundlichen Grüßen

Mach Deinen Protest hörbar – sonst wird die Stimme der kleinen Händler ungehört bleiben.

📣 Unser Appell an die Politik

IT made in Germany fordert:

  • eine Bagatellgrenze für Kleinhändler

  • die Option eines zentralen EU-Bevollmächtigtenpools

  • eine Verschiebung der Umsetzungspflicht

  • und eine Anhörung kleiner Händler im Gesetzgebungsverfahren

Denn Umweltpolitik darf nicht zum Wachstumsprogramm für Amazon & Co. werden!


🔁 Teile diesen Beitrag, verlinke ihn in Deinen Netzwerken und sende den Musterbrief an Deine Abgeordneten. Nur gemeinsam können wir diesen Irrsinn stoppen.

Die neue EU-Verordnung macht den europaweiten Handel kompliziert und teuer. Umso wichtiger ist es, auf verlässliche Anbieter zu setzen, die gesetzeskonform und mittelstandsfreundlich arbeiten.

Batterien & IT mit Verantwortung kaufen

shop43 el slide product1 Shop von IT made in germany

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Für wen gilt die EU-Batterieverordnung 2025?

Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien in der EU verkaufen, vertreiben oder importieren – unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Menge. Auch kleine Onlinehändler, die nur gelegentlich Batterien ins EU-Ausland versenden, sind betroffen.

Ab wann gelten die neuen Pflichten?

Die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für den Versand in andere EU-Länder gilt ab dem 18. August 2025. Ab diesem Stichtag dürfen Batterieprodukte nur noch in andere EU-Mitgliedsstaaten geliefert werden, wenn dort ein bevollmächtigter Vertreter benannt ist.

Was ist ein Bevollmächtigter?

Ein Bevollmächtigter ist ein Dienstleister mit Sitz im jeweiligen EU-Zielland, der für Händler ohne eigene Niederlassung vor Ort bestimmte gesetzliche Verpflichtungen übernimmt – zum Beispiel Registrierung, Rücknahme, Recycling, Berichtspflichten und Kommunikation mit Behörden.

Gilt die Pflicht auch bei nur einer Bestellung?

Ja. Schon eine einzige Bestellung an einen Endkunden in einem anderen EU-Land reicht aus, um die Bevollmächtigtenpflicht auszulösen. Es gibt derzeit keine Ausnahmeregelung oder Bagatellgrenze für Kleinversender.

Welche Produkte sind betroffen?

Betroffen sind alle Batterien sowie alle Geräte mit eingebauten Batterien – unabhängig von Größe oder Typ. Dazu zählen Knopfzellen, Akkupacks, Gerätebatterien, Werkzeugakkus, Fernbedienungen, Uhren, Kameras, medizinische Geräte, u. v. m.

Was passiert, wenn ich keinen Bevollmächtigten benenne?

Ohne Bevollmächtigten darf ab dem 18. August 2025 kein Versand von Batterieprodukten in andere EU-Länder erfolgen. Es drohen Bußgelder, Abmahnungen, Vertriebsverbote und die Sperrung auf Plattformen wie Amazon oder eBay.

Wie teuer ist ein Bevollmächtigter?

Die Kosten für einen Bevollmächtigten liegen je nach Land und Anbieter bei ca. 500 € bis 1.500 € pro Jahr – pro Zielland. Wer in fünf EU-Staaten verkauft, muss also mit mehreren tausend Euro jährlich rechnen – unabhängig vom Umsatz.

Gibt es Ausnahmen für kleine Händler?

Nein. Die EU-Verordnung unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße oder Verkaufsvolumen. Auch kleine und mittelständische Händler müssen für jedes beliefertes Land einen eigenen Bevollmächtigten benennen – selbst bei nur wenigen Lieferungen pro Jahr.

Was kann ich jetzt tun?

Informiere Dich frühzeitig über die Pflichten, kontaktiere ggf. Anbieter für Bevollmächtigtenservices – oder setze ein Zeichen und sende unseren Musterprotestbrief an EU-Abgeordnete, Verbände oder Ministerien. Je mehr Händler protestieren, desto größer der politische Druck.
Wortmann Produktportfolio Shop von IT made in germany

IT richtig gemacht

 Mit Terra investieren Sie einmal – und profitieren dauerhaft von wartbarer, nachhaltiger Technik.

Terra-Hardware für KMU direkt im Shop ansehen
Ob Notebook, Server oder Router – finden Sie genau das System, das zu Ihrem Unternehmen passt.